Geburtshaus

Der Verein

der verein geburtshaus - bewusste geburt und elternschaft e.v.

Der gemeinnützige Verein „Geburtshaus - Bewusste Geburt und Elternschaft" e.V. gründete sich auf Initiative von Eltern und Hebammen im Februar 1993 in Erfurt. Er ist Träger der zwei Schwerpunkte: Kontakt- und Beratungsstelle und Geburtsbereich des Geburtshauses. 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke. 

Unser Spitzenverband,

unterstützt uns mit Rat und Tat

Wir sind anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe im Bereich Familienbildung und werden gefördert durch die Stadt Erfurt

 

 

 

das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

 

 

 

sowie das Bildungswerk ver.di Thüringen e.V.


Von Eltern für Eltern − der Elternverein arbeitet gemeinnützig und ehrenamtlich.
Unser Verein lebt von den Ideen und Initiativen seiner Mitglieder.
Eltern, die das Vereinsleben durch ihre Mitarbeit bereichern möchten, sind bei uns herzlich willkommen.

 

Unsere Satzung                                                                                         Beitrittserklärung

 

Wir freuen uns auch über Unterstützung durch Zuwendungen, diese können ebenso wie die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Spendenkonto:

Bitte gebt im Verwendungszweck eure Adresse an oder schreibet uns eine Email, damit euch umgehend eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.


Unsere letzt Mitgliederversammlung fand am 22.03.2023 statt.


Vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sind:

Sabine Noell - 1. Vorsitzende, Geschäftsführerin, Rechnungswesen

Sibylle Becker

Katrin Lauinger - Pressewart, fachliche Leitung Kontakt- und Beratungsstelle

Ina Buschinsky

Sylvia Stscherbina


In den vergangenen Jahren haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Verbände der Hebammen und Geburtshäuser auf einen Vertrag geeinigt, der es den Geburtshäusern ermöglicht, die entstehenden Betriebskosten einer Geburtshausgeburt als Pauschale direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.

Um den Erfordernissen dieses Ergänzungsvertrages nach § 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (HgE) zu genügen, waren wir gezwungen, als gemeinnütziger eingetragener Verein unsere Satzung anzupassen. Die meisten Belange des Vereins bleiben geregelt wie bisher, einzig der Betrieb der HgE musste dahingehend geändert werden, dass „... bei Entscheidungen der Mitgliederversammlung, die den Betrieb der HgE einschließlich der Verwendung der Erträge betreffen, die Mehrheit der Stimmen Hebammen zusteht ...".

Hierzu haben wir ein ganzes Jahr der Vorbereitungen und immer wiederkehrenden Arbeit an der Satzung im Vorstand und mit den Hebammen hinter uns. Nun wurden diese Änderungen im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen, so dass sie gemäß den Vorgaben des Vertrages bis Ende dieses Jahres in Kraft treten können.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zweck der Satzungsänderung fand am Mittwoch, den 11. Dezember 2013 im Geburtshaus statt.

Seit der endgültigen Eintragung im Vereinsregister durch das Amtsgericht Erfurt am 27.12.2013 ist die neue Satzung gültig.